Naturschutz Land- und Forstwirtschaft
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Rezentes Strasburger Urteil in Sachen “Jagd“: kein Grund den Luxemburger Gesetzesentwurf abzuändern!

 

Hier zu möchten der Mouvement Ecologique sowie natur&ëmwelt Folgendes klarstellen:

  • Luxemburg ist verpflichtet seinerseits ein Strasburger Urteil aus dem Jahre 2007 umzusetzen, das in aller Deutlichkeit einem Eigentümer das Recht zugesteht, die Jagd auf seinem Grund und Boden zu unterbinden. Luxemburg ist nach wie vor gehalten, dieses Urteil umzusetzen. Daran ändert auch das rezente Urteil in Bezug auf Deutschland nichts!
  • Es kommt hinzu, dass der Kläger ein Revisionsverfahren gegen die Entscheidung der Kleinen Kammer des Europäischen Gerichtshofs bei der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes angekündigt hat.  Dies bedeutet: das letzte Wort ist auch auf der Ebene von Strasburg noch nicht gesprochen. Das Revisionsverfahren dürfte umso spannender sein, da das rezent getroffene Urteil keineswegs die Einstimmigkeit der Richter kannte (4 Stimmen gegen 3)!
  • Im Übrigen: es gibt durchaus strukturelle Unterschiede zwischen Luxemburg und Deutschland was das Jagdwesen anbelangt, so z.B. in der Zusammensetzung der Jagdsyndikate usw. Das rezente Urteil kann demnach nicht ohne Weiteres auf Luxemburg übertragen werden, darauf wird u.a. auch im Urteil hingewiesen (“… In this respect, the instant case can be clearly distinguished from the situation examined by the Court in the French and Luxemburg cases…). Eine genauere Analyse des Urteils drängt sich deshalb auf.

Fazit: das Strasburger Urteil in Bezug auf Luxemburg muss weiterhin umgehend umgesetzt, der vorliegende Reformtext zügig verabschiedet werden.