Wirtschaft
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Google: Mouvement Ecologique reicht Reklamation gegen Umklassierung beim Innenministerium ein

Aktuelle Pressemitteilung

Der Mouvement Ecologique reichte an diesem Donnerstag, 11. Juli 2019 beim Innenministerium eine detaillierte Reklamation gegen die vom Gemeinderat Bissen beschlossene Umklassierung eines fast 35 ha großen Areales in eine „zone spéciale Datacenter” ein.

Der vom Rechtsanwalt der Organisation, Me Thibault Chevrier, verfasste Einspruch fußt dabei vor allem auf folgenden Argumenten: Erster Punkt ist die Nicht-Konformität mit dem Gesetz betreffend die kommunale Flächennutzung (2004). Bei der Entscheidung zur Umklassierung des Areals in eine „zone spéciale Datacenter” wurde bei weitem nicht ausreichend genug dargelegt, dass sich der Standort für die ihm zugewiesene spezifische Ausweisung, in diesem Falle die Ansiedlung eines Datazenter von diesem Ausmaß, wirklich eignet. Diese Tatsache steht jedoch im Widerspruch zum Gesetz, das Folgendes vorgibt: „Exceptionnellement, si les caractéristiques ou les particularités du site l’exigent“ (…) könne eine „zone spéciale“ ausgewiesen werden. Ob eine ausreichende Versorgung mit Wasser zu Kühlzwecken gewährleistet ist, wurde z.B. nicht untersucht, um nur diesen Aspekt hervorzuheben. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang zudem darauf, dass auch die staatliche „commission d’aménagement“ in einem Gutachten zur Umklassierung einforderte, alle relevanten Umweltaspekte müssten „à un stade précoce de la planification“ untersucht werden, was bis dato nicht der Fall gewesen sei. Die Umklassierung sei somit nicht konform zu den gesetzlichen Vorschriften.

Zudem sei das in der öffentlichen Prozedur ausliegende Dossier nicht komplett gewesen und widerspreche somit ebenfalls den Vorgaben des Gesetzes betreffend die kommunale Flächennutzung von 2004. Dieses regelt in Artikel 2 eindeutig, dass bei der Planung einer Abwägung  von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekten Rechnung getragen werden muss. Dabei müsse das Allgemeininteresse („intérêt général“) im Fokus stehen. Das ausliegende Dossier sei allerdings extrem lückenhaft gewesen, eine entsprechende Abwägung fand somit nicht statt, so dass die Rechte der BürgerInnen auf eine umfassende Information verletzt wurden.

In der Reklamation wird zudem anhand von juristischen Argumenten die These widerlegt, es genüge, detaillierte Informationen z.B. über den Wasserverbrauch in einer späteren Planungs- und Genehmigungsphase zu liefern (sei es im Rahmen des PAPs oder aber des Kommodo-Inkommodo-Verfahrens). Die Umklassierung stelle eine Vorentscheidung für eine spezifische Aktivität auf dem Standort als „zone spéciale” dar. Zentrale Informationen zu dieser Wahl müssten dementsprechend der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt des Votums der Modifizierung des PAG im öffentlichen Dossier vorliegen, und nicht erst in einer nachgeordneten Planung, welche die grundsätzliche Eignung kaum noch in Frage stellen könnte. Zudem seien der Öffentlichkeit (bewusst?) Studien vorenthalten worden, die den BürgerInnen im Rahmen der Prozedur zugänglich hätten sein müssen (betreffend die Energieversorgung sowie betreffend das Vorkommen geschützter Arten (Fledermäuse)). Diese Studien wurden dem Mouvement Ecologique sogar trotz Nachfrage noch immer nicht zugestellt.

Darüber hinaus würden elementare Vorgaben der sogenannten „Strategischen Umweltprüfung“ (SUP) nicht respektiert. Denn diese gebe eindeutig vor, dass Aspekte wie Wasserver- und -entsorgung, Flächenverbrauch, Mobilität u.a.m. im Detail zu analysieren sind, was in der vorliegenden SUP nicht der Fall war. Die Umweltprüfung sei als völlig lückenhaft zu bezeichnen. Eine Entscheidung über eine Umklassierung bzw. eine “strategische Wahl” für einen solchen Standort, die sich auf eine solche Grundlage stütze, sei nicht zulässig.

Nicht zuletzt wird im Rahmen der Reklamation dargelegt, dass wesentliche umweltrelevante Untersuchungen bzw. Szenarien nicht vorliegen. Dies vor allem im Bereich der Wasserwirtschaft (Bedarf an Kühlwasser, Problematik der Einleitung in die Alzette…). Im Schreiben wird dabei u.a. auf zwei relativ rezente Dokumente des Umweltministeriums bzw. des Wasserwirtschaftsamtes verwiesen. Denn sowohl in einer Analyse von 2018 als auch in dem rezent ausgelegten Entwurf zu einem dritten Wasserbewirtschaftungsplan würde sehr ausführlich dargelegt, Luxemburg habe mittel- bis langfristig mit gravierenden Problemen im Bereich der Wasserversorgung zu kämpfen. Dies aufgrund der klimatischen Veränderungen sowie des steigenden Bedarfsvolumens angesichts einer wachsenden Bevölkerung und der wirtschaftlichen Entwicklung. Dies auch im Falle, wo erhebliche Anstrengungen zum Wassersparen ergriffen würden. Dabei wurde der potentielle Verbrauch von Google noch nicht einmal in den beiden Dokumenten einbezogen. Würde sich der im Raum stehende Bedarf von Google (5-10% des nationalen Wasserverbrauchs) entsprechend bestätigen, so würde dieses Szenario noch verstärkt. Konkret bedeutet dies: Luxemburg stosse, laut Mouvement Ecologique, bereits ohne Google auf gravierende Probleme in der Wasserversorgung, deren Lösung noch unklar erscheint. Wie dies mit Google gelingen könnte, müsse untersucht und sichergestellt werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Die Schlußfolgerung der Reklamation des Mouvement Ecologique ist eindeutig: eine Umklassierung aufgrund der für die Öffentlichkeit verfügbaren Unterlagen und Fakten wäre nicht zulässig. Das Innenministerium wird somit aufgefordert, der Umklassierung nicht stattzugeben.