Nachhaltige Entwicklung
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Geplante TVA-Änderungen: auch als Ansatz für nachhaltige Steuerreform?!

Die Regierung hat angekündigt, bis Ende dieses Jahres eine generelle TVA-Erhöhung durchführen zu wollen. Es ist nicht Aufgabe des Mouvement Ecologique, zu der grundsätzlichen Frage der Erhöhung Stellung zu beziehen. Die Frage stellt sich jedoch, ob im Falle einer Abänderung der TVA-Sätze, nicht auch ökologische Aspekte einfliessen müssten. So könnte die Gelegenheit genutzt werden, über erste Akzente im Sinne einer nachhaltigen Steuerreform nachzudenken, die über die fiskalische Ergiebigkeit hinausgeht.

Eine nachhaltige Steuerreform erlaubt ökonomische, soziale und ökologische Interessen miteinander zu verknüpfen: Ist sie doch ein marktwirtschaftliches  Instrument, das komplementär zu legalen Vorgaben (Verboten, Grenzwerten u.a.m.) dazu beitragen kann, soziale Aspekte höher zu gewichten und u.a. den Faktor Arbeit zu entlasten und den Faktor Umweltverbrauch und -belastung zu verteuern.

Die Diskussion ist zudem umso aktueller, da die Steuer- und Budgetpolitik eine oberste Priorität dieser Regierung darstellt und diese ebenfalls angekündigt hat, in Sachen Budgetpolitik neue Wege auch zur Förderung des Umweltschutzes zu gehen.

Der Mouvement Ecologique richtet demnach einen eindringlichen Appell an die Regierung, das Thema der nachhaltigen Steuerreform grundsätzlich anzugehen und entsprechende Schritte in die Wege zu leiten (fachliche interministerielle Steuerungsgruppe; Analyse von bestehenden Modellen im Ausland u.a.m.).

Dabei könnte bereits im Rahmen der beabsichtigen Änderung der TVA-Sätze über erste Akzente nachgedacht werden. Warum in der Tat nicht die beabsichtigten Änderungen differenzierter durchführen? Das würde, natürlich in den Grenzen des EU-Rechtes, folgendes bedeuten: höhere TVA-Sätze für gesellschaftlich unerwünschte Produkte / Prozesse und niedrigere für wünschenswerte. Derart differenzierte TVA-Sätze würden es erlauben, gesellschaftspolitische Akzente, Orientierungen zu setzen und zumindest den Anreiz für ein nachhaltigeres Verhalten zu fördern! Sicherlich wird der Spielraum der Nationalstaaten durch die EU eingegrenzt, und doch: es bleiben Möglichkeiten einer differenzierten Gestaltung der Mehrwertsteuer. So wäre es z.B. sinnvoll, nationale Steuervergünstigungen, die aus ökologischer Sicht umstritten und umweltbelastende Produkte / Prozesse begünstigen, aufzuheben. Erhöhungen des Regelsatzes in Sektoren mit größeren sozialen Auswirkungen aber, sollten in Frage gestellt werden. Drei Beispiele, stellvertretend für andere:

Derzeit besteht generell ein reduzierter TVA-Satz auf dem Einsatz von Düngemitteln. Im Sinne der Förderung der nachhaltigen Landwirtschaft wäre es sinnvoll, zumindest mineralische Stickstoffdünger höher zu besteuern. Derartige Differenzierungen gibt es durchaus in anderen Ländern.

Oder Einwegverpackungen: angesichts unnotwendigem Ressourcenverbrauch und hoher Müllberge drängt es sich doch geradezu auf, diese nicht länger von dem reduzierten TVA-Satz von 3% profitieren zu lassen…: es gilt vielmehr das Mehrwegsystem zu fördern.

Ein anderes Beispiel: die Besteuerung von Energie. Derzeit wird auf Flüssiggas und Erdgas, Kohle und Koks sowie elektrischem Strom (lediglich) ein Steuersatz von 6 % erhoben (bei Heizöl und Fernwärme dagegen sind es 12%). Ist diese Steuervergünstigung noch angemessen, wenn Energiesparen angesagt ist und durch diesen niedrigen Steuersatz der Anreiz zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung in sein Gegenteil verkehrt wird? Eine derartige Bevorzugung ist im Sinne einer nachhaltigen Energiestrategie eher kontraproduktiv und sollte überprüft werden. Sofern sie verteilungspolitisch motiviert ist, sei auf die Möglichkeit verwiesen, mit sozialpolitischen Maßnahmen oder einem geeigneten Rückver­teilungsmechanismus von Steuermehreinnahmen gezielter und wirksamer soziale Ziele zu verfolgen. Auch muss darauf hingewiesen werden, dass die meisten europäischen Länder – auch bei geringeren Durchschnittseinkommen und größeren sozialen Problemen – auf derartige Begünstigungen weitgehend verzichten. Außerdem: diese Regierung ist mit dem Anspruch angetreten den grünen Strom zu fördern… drängt es sich dann nicht geradezu auf den TVA-Satz auf dem grünen Strom niedriger anzusetzen.

Dass Kerosin zum Betreiben von Flugzeugen noch immer steuerbefreit ist, ist im Übrigen ein völliger Anachronismus.

Die Veränderung der Mehrwertsteuersätze könnte einen ersten Schritt im Sinne eines nachhaltigen Steuerreformkonzeptes darstellen. In diesem Sinne erwartet der Mouvement Ecologique, dass diese Regierung Offenheit für neue Überlegungen zeigt und konkrete diesbezügliche Überlegungen anstellt.