Naturschutz Land- und Forstwirtschaft
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Luxemburg und die Großregion müssen gentechnikfrei bleiben!

Luxemburg, 12. Januar 2015. Am morgigen Dienstag wird das Europaparlament ein Gesetz verabschieden, welches die Genehmigung von genmanipulierten Pflanzen (GMO) für den Anbau in Europa neu regelt. Durch das Gesetz wird festgelegt, unter welchen Bedingungen EU-Staaten den Anbau von GMOs auf ihrem Hoheitsgebiet verbieten können. Die in der Plattform „Meng Landwirtschaft“ zusammengeschlossenen Nichtregierungsorganisationen (1) sind über die Zukunft der bislang gentechnikfreien Landwirtschaft in Luxemburg besorgt. Für die Organisationen ist es inakzeptabel, dass Gentechnik-Konzernen eine zentrale Rolle bei den Verbotsverfahren zukommt. Das Gesetz enthält zudem wichtige Schwachstellen. „Meng Landwirtschaft“ fordert von der luxemburgischen Regierung, alles zu unternehmen, damit der Anbau genmanipulierter Pflanzen in Luxemburg und in der Großregion verboten bleibt. 

Mit dem neuen Gesetz wird die EU-Richtlinie 2001/18 über die Freisetzung genetisch manipulierter Organismen geändert. Demzufolge haben EU-Staaten fortan zwei Möglichkeiten, den GMO-Anbau auf ihrem Territorium einzuschränken oder ganz zu verbieten. Zum einen können die Regierungen bei dem beantragenden Gentech-Unternehmen intervenieren, um ihr Hoheitsgebiet von der Zulassung eines GMOs auszuschließen. Das Gentech-Unternehmen hat jedoch das Recht, dies abzulehnen. Alternativ können die Regierungen entscheiden, den Anbau eines einzelnen GMOs oder einer Gruppe von GMOs zu verbieten. Die Regierungen müssen diese Verbote jedoch genauestens begründen (2). 

„Das neue Gesetz räumt den EU-Staaten einen gewissen Spielraum ein, um den Anbau von GMO-Kulturen auf ihrem Gebiet zu verhindern“, erklärt Martina Holbach, Campaigner bei Greenpeace Luxemburg. „Aber das Gesetz hat erhebliche Mängel. Es räumt Gentech-Konzernen eine ungerechtfertigte Macht ein, wenn es darum geht, mit Regierungen mögliche Gentech-Verbote auszuhandeln. Darüber hinaus ist es geradezu absurd, dass genmanipulierte Pflanzen nicht aufgrund ihrer Umweltauswirkungen verboten werden können.“

Dem Gesetzestext zufolge darf die Begründung, mit der Regierungen ein GMO-Verbot rechtfertigen, in keinem Fall in Konflikt mit der Umweltverträglichkeitsprüfung, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA durchgeführt wurde, stehen. Mit anderen Worten: Regierungen werden bei der Begründung nationaler Verbote daran gehindert, spezifische nationale Umweltauswirkungen oder Umweltrisiken durch GMOs anzuführen, auch wenn diese nicht Bestandteil der Sicherheitsprüfung durch die EFSA waren.

Die europäischen Verträge erschweren es einem Staat, den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu beschränken, lediglich Umwelt- und Gesundheitsbelange kommen hierfür als Grundlage in Frage. Da jedoch Umweltbelange von der Liste der möglichen Begründungen für GMO-Verbote ausgeschlossen sind, besteht die Gefahr, dass es keine juristisch solide Grundlage für GMO-Verbote geben wird.

Nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes sind eine Reihe von EU-Staaten, insbesondere solche, in denen der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zur Zeit verboten ist, gefordert, ihre GMO-Verbote zu wahren (3). Es bleibt abzuwarten, ob dies durch den Erlass nationaler Verbote durchgeführt werden muss oder ob die Regierungen es vorziehen, mit Gentech-Konzernen über den Ausschluss des GMO-Anbaus von ihrem Hoheitsgebiet zu verhandeln.

„Die Plattform Meng Landwirtschaft appelliert an Gesundheitsministerin Lydia Mutsch, Landwirtschaftsminister Fernand Etgen und Umweltministerin Carole Dieschbourg, umgehend dafür zu sorgen, dass der Anbau sämtlicher genmanipulierter Pflanzen auch weiterhin in Luxemburg verboten bleibt“, fordert Martina Holbach.  „Zudem ist es höchste Zeit, sich endlich für eine gentechnikfreie Großregion einzusetzen. Denn Gentech-Pflanzen, einmal freigesetzt, machen weder vor Verboten noch an Landesgrenzen halt“. 

Weitere Informationen:

Martina Holbach, Greenpeace Luxemburg, Tel. 54625224 / 621233362

martina.holbach@greenpeace.org

 

(1) Aide à l’Enfance de l’Inde, Action Solidarité Tiers Monde, Attac, Bio-Lëtzebuerg – Vereenegung fir Bio-Landwirtschaft Lëtzebuerg asbl, Caritas Luxembourg, CELL, Cercle de Développement, Emweltberodung Lëtzebuerg, Eglise catholique, etika, Fairtrade Lëtzebuerg, Frères des Hommes, FUAL, Greenpeace Luxembourg, Initiativ Liewensufank, Ligue CTF, Mouvement Ecologique, natur&ëmwelt a.s.b.l., SEED, Slow Food Luxembourg, SOS Faim Luxembourg, Vegan Society Luxembourg 

(2) GMO-Verbote müssen z.B. auf folgenden Gründen basieren:

(a) umweltpolitische Ziele

(b) Ziele der Raumordnung

(c) Flächennutzung

(d) sozioökonomische Auswirkungen

(e) Koexistenz (Vermeidung von GMOs in anderen Produkten)

(f) agrarpolitische Ziele

(g) öffentliche Politik

(3) Österreich, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Deutschland, Polen, Bulgarien und Luxemburg