Naturschutz Land- und Forstwirtschaft
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Systematisches Missachten der Naturschutzgesetzgebung durch die Straßenbauverwaltung!?

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Laut Naturschutzgesetz müssen Eingriffe an Hecken in der freien Landschaft, also außerhalb des Bauperimeters – z.B. Schnitt der Hecken oder  “op de Stack setzen” – bis zum 1. März abgeschlossen sein. Auch über die Art und Weise, wie Hecken zu pflegen sind, gibt es präzise Bestimmungen. So ist es nicht erlaubt Hecken auf der gesamten Länge auf den Stock zu setzen, auch der sogenannte Kastenschnitt ist nur in Ausnahmefällen genehmigt. Stehen Bäume in der Hecke, sind zusätzliche Einschränkungen zu beachten. Der Mouvement Ecologique wird regelmäßig von Bürgern auf zahlreiche Verstöße gegen diese Vorschriften hingewiesen. Leider scheint auch die Straßenbauverwaltung außer Stande, sich diesen gesetzlichen Regeln zu unterwerfen.