Naturschutz Land- und Forstwirtschaft
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Schwerwiegende Fälle von Zerstörung geschützter Biotope und Verstösse gegen Cross-Compliance Vorschriften

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Vor kurzem wurde der Mouvement Ecologique mit zwei großflächigen Zerstörungen geschützter Biotope befasst, die unseres Erachtens schwerwiegende Verstöße gegen die europäische Habitatdirektive, gegen das nationale Naturschutzrecht und ggf. auch gegen die Cross Compliance Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik darstellen und eine Reihe von prinzipiellen Fragen aufwerfen.

Es handelt sich um folgende Fälle:

1. Bartringen – Brill

Im NATURA-2000 Gebiet LU0001026 wurden auf einer Fläche von ca 5 ha geschützte „Magere Mähwiesen“ mit besonders seltenen Arten, u.a. Büschelglockenblume, umgepflügt und mit Getreide bestellt. Seit 1999 besteht zudem ein Biodiversitätskontrakt auf jener Fläche, wobei anzumerken ist, dass die wertvollen Habitate wahrscheinlich bereits vor 1999, nachweislich aber vor 2004 (Inkrafttreten des neuen Naturschutzgesetzes) vorhanden waren.

Dass ein Umpflügen dieses Habitattyps irreversible Schäden hinterlässt braucht wohl nicht besonders erläutert zu werden. Ob die Fläche zusätzlich gedüngt wurde und damit der Schaden noch größer ist, ist nicht bekannt.

2. Reckingen/Mersch –  Kuelereech

In Reckingen / Mersch wurde zu Beginn der Vegetationsperiode auf dem größten Orchideentrockenrasen der Gemeinde Mersch (ca 8 ha) mineralischer Kunstdünger ausgebracht, was de facto eine Zerstörung dieses Biotops bedeutet, da Orchideen und andere Trockenrasenarten zu den konkurrenzschwachen Pflanzen gehören und sich somit eine Düngung fatal auf diese Pflanzengesellschaft auswirkt. Auch in diesem Fall war sich der Landwirt der Wertigkeit der Fläche bewusst, da die Fläche in den Jahren 2002-2011 in einem Biodiversitätsvertrag gemeldet war.

In beiden Fällen möchten wir folgende Fragen an Sie stellen:

1.

Wurde eine Genehmigung für die Zerstörung dieser Biotope aufgrund von Artikel 17 des Naturschutzgesetzes erteilt?

  • Wenn ja, bitten wir Sie uns umgehend eine Kopie dieser Genehmigungen zukommen zu lassen?
  • Wenn nicht, wurden diese Biotopzerstörungen durch die Beamten der Naturverwaltung festgestellt und welche weiteren rechtlichen Schritte wurden bisher unternommen?

2.

Wurden für diese Parzellen landwirtschaftliche Flächenprämien für das laufende Kulturjahr beantragt? Sind die betroffenen Landwirte auch Nutznießer der Landschaftspflegeprämie?

  • Wenn ja, wurde seitens des Landwirtschaftsministeriums eine Genehmigung für diese Eingriffe erteilt?
  • Wenn nicht, wurden die genannten Fakten durch die „Unité de Contrôle“ des Landwirtschaftsministeriums festgestellt und wurden Sanktionen bei den Prämien ausgesprochen?

Wegen der Schwere der Verstöße gegen die europäische Naturschutzpolitik und ggf. gegen die europäische Agrarpolitik wird der Mouvement Ecologique ggf. auch die Europäische Kommission mit den Vorfällen befassen und behält sich das Recht vor die Fälle an die luxemburgische Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Anlage: