Naturschutz Land- und Forstwirtschaft
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Fällaktion in Ettelbrück: Teilweise Zerstörung einer Fischreiher-Kolonie wirft grundsätzliche Fragen auf

Am Dienstag begann eine Holzfirma zwischen der Fahrradpiste und der Umgehungsstraße von Ettelbruck am Hang stockende Fichten einer Waldparzelle zu fällen. Die forstliche Genehmigung dieser Aktion war vorhanden.

Im Minutentakt fielen die Bäume und mit ihnen eine Reihe von Nestern der hier ansässigen Kolonie von Fischreihern (Ardea cinerea). Dass diese Nester mit Eiern und teilweise Jungvögeln besetzt waren und überall aufgeregte Elterntiere herum flatterten schien im Lärm der Holzerntemaschinen niemandem aufzufallen.

Durch die Intervention einiger Naturschützer wurde die Fällaktion seitens der Natur- und Forstverwaltung gestoppt, sodass möglicherweise die Aufzucht der Jungvögel in den 15 verbliebenen Horste garantiert bleibt. Es verbleiben jedoch eine Reihe von grundsätzlichen Fragen.

Wie war es überhaupt möglich, dass solche Arbeiten inmitten der Brut-und Aufzuchtzeit angegangen wurden?

Weshalb sind derartige Eingriffe und die dafür notwendigen forstlichen Genehmigungen nicht mit einer zeitlichen Begrenzung und Auflagen vorgesehen?

Oder hat diese Holzfirma sich eigenmächtig über den Zeitrahmen hinweggesetzt?

Wieso gibt der zuständige Förster überhaupt eine Genehmigung für diese Arbeiten mit der seit Jahren bekannten Reiherkolonie? Oder war dem Förster das Vorkommen einer so bedeutenden Kolonie vor Ort überhaupt nicht bekannt? Dann darf gefragt werden, wieso diese wichtige Information nicht an diesen ebenfalls für Naturschutz zuständigen Beamten gelangt ist?

Sollte es sich wirklich um Unkenntnis handeln, so muss die Frage erlaubt sein, wie denn eine Naturverwaltung – unter diesen Voraussetzungen – die Überwachung von Lebensräumen übernehmen soll? Müssten nicht die Agenten der Naturverwaltung Zugang zu einer nationalen Datenbank mit naturschutzrelevanten Angaben haben, um ihrer Verantwortung in voller Sachkenntnis gerecht werden zu können?

Und nicht zuletzt wird erneut ein grundsätzliches Problem ersichtlich, das der Mouvement Ecologique seit langem moniert: Förster sind zuständig sowohl für die Erstellung wie die Kontrolle der Genehmigungen. Diese Doppelrolle (juge et parti) birgt Widersprüche in sich, und muss behoben werden!

Nach Ansicht des Mouvement Ecologique sollte der bedauernswerte Vorfall als Anlass genommen werden, um diese grundsätzlichen Fragen einer Lösung zuzuführen.

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