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Europäischer Gerichtshof verurteilt Luxemburg wegen Nicht-Umsetzung der Impaktstudiendirektive

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Die sogenannte EU-lmpaktstudien-Direktive regelt die Genehmigungsprozedur von u.a. grösseren Betrieben, Strassen- und Schieneninfrastrukturen. Luxemburg hätte diese Direktive spätestens bis zum 14. März 1999 in Luxemburger Recht umsetzen müssen.