Mobilität
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Aufruf an die Luxemburger Europa-Parlamentarier: Stimmen Sie am kommenden Mittwoch keiner Aufweichung der Stickoxid-Grenzwerte bei den Zulassungsverfahren für Neuwagen zu!

Am kommenden Mittwoch stimmen Sie im EU-Parlament über die in Zukunft geltenden Grenzwerte für Stickoxidemissionen im Automobilbereich ab. Dabei kommt Ihnen eine große Verantwortung in Sachen Umweltschutz, Luftqualität, Klima- und Gesundheitsschutz zu.

Wir bitten Sie deshalb eindringlichst, sich bei der anstehenden Abstimmung im Plenum an das deutliche Votum der Umweltkommission zu halten, und nicht an die Entscheidung des sogenannten Technischen Komitees für Motorfahrzeuge („TCMV-Kommission“).

Im Detail geht es um Folgendes: Das technische Komitee schlägt – aufgrund der Skandale um überhöhte Abgaswerte von Fahrzeugen – schlichtweg vor, durch die Hintertür neue, höhere Grenzwerte für die sog. Euro 6-Fahrzeuge im Bereich der gesundheitsbelastenden Stickoxide festzulegen und somit nachträglich die Schummeleien der Automobilkonzerne zu legalisieren. Dies durch die Einführung von sogenannten „Konformitätsfaktoren“. D.h. Faktoren, die bestimmen, inwieweit der gesetzlich festgelegte Grenzwert (80 mg Stickoxide/km) überschritten werden darf, wenn die Emissionen im Rahmen von Straßentests bemessen werden („reelle Tests“ auf der Straße, statt der bisherigen im „Labor“, würden eben zu höheren Emissionen führen). Gemäß TCMV sollte der Konformitätsfaktor 2,1 für neue Fahrzeugmodelle ab 2017 gelten und für die Zulassung von allen Neuwagen ab 2019 (d.h. statt 80 mg/km wären 168 mg/km Stickoxide zulässig). Ab 2020 bzw. 2021 soll ein Faktor von 1,5 gelten.

So sind die vorgeschlagenen „Konformitätsfaktoren“ de facto „Verschlechterungsfaktoren“ und würden in den kommenden Jahren die Verdoppelung des tatsächlichen Schadstoffausstoßes bedeuten sowie künftige Überschreitungen vom bis dato gesetzlich verankerten Grenzwert um bis zu 50 Prozent für zulässig erklären. Dies ist schlichtweg nicht hinnehmbar, auch angesichts der hohen Gesundheitsgefährdung.

Der Umweltausschuss des Parlamentes hat dann auch verständlicherweise am 14. Dezember mit deutlicher Mehrheit gegen den Vorschlag der TCMV-Kommission abgestimmt.

Es kann und darf doch nicht sein, dass die Autohersteller für die rezenten Skandale auch noch mit höheren Grenzwerten belohnt werden, dies auf Kosten der Umwelt und der Gesundheit! Es kann und darf doch auch nicht sein, dass hier ein technisches Beamtenkomitee derart weitreichende Verwässerungen von Umweltnormen durchführen würde, welche schon 2007 im normalen Gesetzgebungsverfahren von Europaparlament und Rat beschlossen wurden.

Der Mouvement Ecologique fordert Sie deshalb auf, am 3. Februar der Empfehlung der Umweltkommission des Parlamentes zu folgen und gegen den vorliegenden Vorschlag des Technischen Komitees zu stimmen.

Sie setzen sich damit für ein wirksames Messverfahren ohne weitere Aufweichungen durch Verschlechterungsfaktoren ein. Damit sorgen Sie dafür, dass die geltenden Euro 6-Grenzwerte in Zukunft vollumfänglich im realen Fahrbetrieb eingehalten werden. Nur so kann die Stickoxidbelastung aus dem Straßenverkehr wirksam gemindert  werden und europäische Vorgaben ihre Glaubwürdigkeit behalten.

Mouvement Ecologique asbl.